AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sphinx Managed Services GmbH

für Dienstleistungen auf dem Gebiet der IT-Beratung und des IT-Betriebs.

Stand: November 2004

1. Leistungserbringung

1.1. Die Sphinx Managed Services GmbH (nachstehend „SMS" genannt) erbringt für den Auftraggeber die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Termine und genauer Inhalt der Leistungen werden im Vertrag und den ergänzenden Dokumenten (z.B. im SLA - Service Level Agreement) definiert.

1.2. SMS erhält vom Auftraggeber alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten.

1.3. Jeder Vertragspartner nennt dem anderen einen sachkundigen Mitarbeiter (Projektleiter), der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Entscheidungen entweder zu treffen oder zu veranlassen hat.

1.4. Die Mitarbeiter von SMS treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch dann nicht, wenn sie in dessen Räumen tätig werden. Werden Arbeiten beim Auftraggeber erbracht, so ist dieser verpflichtet ausreichend Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Diese müssen insbesondere in Größe und Ausstattung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

1.5. SMS kann sich bei Erbringung ihrer Leistungen auch Dritter bedienen. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Erbringung von Schulungsleistungen durch SMS nicht vom Vertrag umfasst.

2. Termin- und Leistungsänderungen

2.1. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen, wenn SMS bei der Leistungserbringung aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen behindert wird. Als nicht von SMS zu vertretende Gründe gelten insbesondere Verzögerungen oder Mängel der Beistellungen und Unterstützungsleistungen des Auftraggebers, ferner Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss, Streik und Aussperrung.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

3.2. Die Zah­lungen sind in­ner­halb von 14 Ta­gen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge und spesenfrei, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig. Im Verzugsfall kann SMS, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, Zinsen in der Höhe von 1% Monat verrechnen.

3.3. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog.

4. Geheimhaltung

4.1. Jeder Vertragspartner wird alle Informationen, Unterlagen und Daten, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind, gegenüber Dritten geheim halten. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für solche Unterlagen, Informationen und Daten, die bei ihrer Übergabe zum all­gemeinen Stand der Technik gehören oder später ohne Verschulden des empfangenden Vertragspartners in den allgemeinen Stand der Technik eingegangen sind oder bezüglich derer der empfangende Vertragspartner nachweisen kann, dass sie entweder (a) bei ihrer Übergabe bereits zu seinem internen Stand der Technik gehörten oder (b) später unabhängig von den mit dem anderen Vertragspartner geführten Ge­sprächen in den internen Stand des empfangenden Vertragspartners einge­gangen sind oder (c) dem empfangenden Vertragspartner von Dritten, z.B. aufgrund eines Lizenzvertrages, zugänglich ge­macht worden sind. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

5. Referenznennung

5.1. SMS ist unter dem Titel „Referenznennung" berechtigt, Eckdaten des Geschäftsfalles, insbesondere die Nennung des Auftraggebers sowie die Nutzung seines Firmenlogos, die geplanten Ziele (Nutzendarstellung) und die erbrachten Leistungen (Portfolio), für die eigene Vermarktung zu nutzen.

 

6. Haftung, Schadenersatz

6.1. SMS haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtgrund, für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

6.2. Unabhängig vom Rechtsgrund haftet SMS für einen einzelnen Schadensfall nur bis zur vereinbarten Auftragssumme. Bei mehrjährigen oder zeitlich unbegrenzten Aufträgen wird die Summe des ersten Auftragsjahres herangezogen. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.

6.3. In keinem Fall haftet SMS für mittelbare oder zufällige oder sonstige Folgeschäden, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn, auch wenn SMS auf die Möglichkeit dieser Schäden hingewiesen wurde.

6.4. Weitergehende als die in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatzes oder vom Auftraggeber nachgewiesener grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

6.5. Die Beweislastumkehr, also eine Verpflichtung der SMS zum Beweis seiner Unschuld an einem Schaden, ist jedenfalls ausgeschlossen.

7. Vertragsdauer

7.1. Sofern SMS Beratungs- und Unterstützungsleistungen für eine im Vertrag vereinbarte Dauer oder unbefristet erbringt, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner jeweils zum Quartalsende unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

7.2. Im Übrigen sind beide Vertragspartner berechtigt, einen auf Dauer abgeschlossenen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig mittels eingeschriebenen Briefes zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels ausreichenden Vermögens abgelehnt wird, oder wenn der andere Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere die Zahlungsverpflichtungen verstößt, so dass ein Festhalten des kündigenden Vertragspartners an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

8. Loyalität

8.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Durchführung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von EUR 100.000,- zu zahlen.

8.2. Diese Summe ist als verschuldensunabhängige und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Verwaltungsstrafe zu verstehen und sofort bei Aufnahme der Tätigkeit dieser Person zur Zahlung fällig.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sprengel des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Diese Bedingungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf ist jedenfalls ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn SMS sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

10.2. Ohne schriftliches Einverständnis des jeweils anderen Vertragspartners können die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht an Dritte übertragen werden.

10.3. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden sich in diesen Fällen um Regelungen bemühen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.